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Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1.10.2025 sind wir verpflichtet, die Behandlungsdaten Ihrer aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen.
Hier finden Sie weitere Informationen dazu - auch zu Ihrer Widerspruchsmöglichkeit.

Seit dem 1. Oktober 2025 laden wir automatisch die Behandlungsdaten Ihrer jeweils aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hoch.
Diese 'aktuelle' Behandlung beginnt mit dem Einlesen Ihres Versichertenkärtchens (ab 10.2025).

Die einzupflegenden Behandlungsdaten umfassen in unserer Praxis:

Elektronischer Arztbrief

Darin ist der aktuell erhobene Untersuchungsbefund enthalten, mit individuellen Daten aus Endoskopie, Labordiagnostik und Ultraschalluntersuchungen.

Per e-Rezept verschriebene Medikamente

Diese Verschreibungen fließen in Ihrer ePA automatisch in die dortige sog. Medikationsliste ein.

 

Wo kann ich mich über die ePA informieren?

Wenn Sie sich noch nicht mit der ePA-Einführung befasst haben, hilft Ihnen gerne Ihre Krankenkasse weiter.

In diesem Übersichtsflyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten Sie weitere Informationen rund um Ihre elektronische Patientenakte sowie zu Ihren Widerspruchs- und Bearbeitungsmöglichkeiten.

Wie kann ich der Datenspeicherung widersprechen?

Die gesetzliche Vorgabe zur Speicherung Ihrer Behandlungsdaten in Ihrer ePA wird in unserer Praxis automatisch umgesetzt,
es sei denn, Sie widersprechen diesem Vorgehen aktiv:

Wenn Sie die Datenübertragung nicht wünschen, so sagen Sie uns dies bitte beim Einlesen Ihrer Karte!
Wir vermerken Ihre Entscheidung in unserer Dokumentation und werden keine Daten übertragen.
Ihr Befundbericht wird dann, wie bisher auch, lediglich Ihrem Hausarzt bzw. dem überweisenden Arzt zugestellt.