elektronische Patientenakte 2

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ab dem 1.10.2025 sind wir verpflichtet, die Behandlungsdaten Ihrer jeweils aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen.
Weitere Informationen - auch zu Ihrer Widerspruchsmöglichkeit - lesen Sie im Folgenden.

Ab dem 1. Oktober 2025 laden wir automatisch die Behandlungsdaten Ihrer jeweils aktuellen Behandlung in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hoch. Diese 'aktuelle' Behandlung beginnt jeweils mit dem Einlesen Ihres Versichertenkärtchens ab dem 1.10.2025.

Die einzupflegenden Behandlungsdaten umfassen in unserer Praxis:

Elektronischer Arztbrief

Darin ist der aktuell erhobene Untersuchungsbefund enthalten mit individuellen Daten aus Endoskopie, Labordiagnostik und Ultraschalluntersuchungen.

Per e-Rezept verschriebene Medikamente

Diese Verschreibungen fließen in Ihrer ePA in die sog. Medikationsliste ein.

 

Wo kann ich mich über die ePA informieren?

Wenn Sie sich noch nicht mit der ePA-Einführung befasst haben, hilft Ihnen gerne Ihre Krankenkasse weiter. Wir können die Aufklärungspflicht der Krankenkassen zur ePA nicht in unserem Praxisalltag übernehmen.

In diesem Übersichtsflyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten Sie weitere Informationen rund um Ihre elektronische Patientenakte sowie die Widerspruchs-, und Bearbeitungsmöglichkeiten.
Wie kann ich der Datenspeicherung widersprechen?

Die gesetzliche Vorgabe zur Speicherung Ihrer Behandlungsdaten in Ihrer ePA wird in unserer Praxis automatisch umgesetzt,
es sei denn, Sie widersprechen diesem Vorgehen aktiv:

Wenn Sie die Datenübertragung nicht wünschen, so sagen Sie uns dies bitte beim Einlesen Ihrer Karte!
Wir vermerken Ihre Entscheidung in unserer Dokumentation und werden keine Daten übertragen.
Ihr Befundbericht wird dann, wie bisher auch, lediglich Ihrem Hausarzt bzw. dem überweisenden Arzt zugestellt.