E-Rezepte (auch auf Vorbestellung) können nur dann ausgestellt werden, wenn:
• uns Ihr Versichertenkärtchen entweder vorliegt, oder
• wenn es im aktuellen Quartal bereits einmal eingelesen wurde.
Nach dem Einlesen der Karte können Sie im laufenden Quartal Ihre Arzneimittel bequem vorbestellen mit:
unserem Formular zur Rezeptanforderung, per E-mail oder durch eine Nachricht auf dem Rezept-Telefon.
Unsere Empfehlung: Bestellen Sie Ihr Rezept mit zeitlichem Vorlauf!
Wenn Sie mit der Bitte um eine Rezept-Ausstellung zu uns kommen, kann es sein, dass wir Ihren Wunsch durch die notwendige Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt sowie aufgrund laufender Behandlungen / Sprechstunden nicht zeitnah erfüllen können.
Sollte Ihr behandelnder Arzt an diesem Tag nicht im Haus sein, kann sich diese Wartezeit sogar auf einige Tage erhöhen.
Daher bestellen Sie Ihre Medikamente immer vor (s.o.).
Vor Ort in der Apotheke:
Patient:innen können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen, indem sie ihr Kärtchen in einer Apotheke in das dortige Kartenterminal stecken.
Alternativ können Patient:innen auch ein E-Rezept als Papierausdruck mit allen erforderlichen Informationen (QR-Code) in der Arztpraxis erhalten und dies in der Apotheke vorweisen.
Online einlösen:
Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an eine gewünschte Apotheke gesendet werden.
Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.