Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das bisherige Papier-Rezept wurde ab dem 1. Januar 2024 vom sog. E-Rezept abgelöst. In unserer Praxis kommt es dadurch zu folgenden Änderungen:

WICHTIGE ÄNDERUNGEN:

  • E-Rezepte können jetzt nur noch bei vorliegender bzw. im aktuellen Quartal bereits eingelesener Versichertenkarte ausgestellt werden.

  • Vorbestellungen von Rezepten funktionieren daher nur noch, wenn Ihr Kärtchen im jeweiligen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde. Dann können Sie wie bisher Ihre Arzneimittel mit unserem Formular zur Rezeptanforderung, per mail oder durch eine Nachricht auf dem Rezepttelefon vorbestellen.

  • Wenn Sie ohne Termin oder Vorbestellung nur wegen einer Rezeptausstellung zu uns kommen, kann es sein, dass wir Ihren Wunsch nicht direkt erfüllen können. Durch die notwendige Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt kann es zu Wartezeiten oder einer verzögerten Ausstellung kommen.
Einlösen eines E-Rezeptes in der Apotheke oder online

Vor Ort in der Apotheke:
Patient:innen können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen, indem sie ihr Kärtchen in einer Apotheke in das dortige Kartenterminal stecken.

Alternativ können Patient:innen auch ein E-Rezept als Papierausdruck mit allen erforderlichen Informationen (QR-Code) in der Arztpraxis erhalten und dies in der Apotheke vorweisen.

Online einlösen:
Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an eine gewünschte Apotheke gesendet werden. Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.